Wohngeld
Hilfe bei der Beantragung
Als Mieterin und Mieter der GGG unterstützen Sie unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei der Beantragung von Wohngeld.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Hilfebedarf telefonisch oder per Mail innerhalb der nachfolgend benannten Servicezeiten.
Unsere Unterstützungsleistungen sind kostenfrei und erfordern eine vorherige Terminvereinbarung.
Wohngeld-Hotline 0371 533-2222
E-Mail: service@ggg.de
Wohngeld-Servicestelle
Steinhaus
Clausstraße 10/12 • 09126 Chemnitz
Sprechzeiten
montags 10 – 12 Uhr
dienstags 10 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
donnerstags 10 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
freitags 10 – 12 Uhr
Wohngeldreform 2023 / Wohngeld-Plus-Gesetz
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Wohngeld bekommen Mieter von Wohnraum (Mietzuschuss).
Die Höhe des Wohngeldes hängt wesentlich davon ab,
• wie hoch das Einkommen ist,
• wie hoch die Miete ist und
• wie viele weitere Personen im Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.
Das Wohngeld-Plus-Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, soll es zu einer spürbaren Erhöhung des bisherigen monatlichen Wohngeldbetrages führen.
Wer über den Jahreswechsel 2022/2023 Wohngeld erhält, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Es erfolgt eine automatisierte Neuberechnung.
Der geänderte Bescheid wird durch die Stadt Chemnitz zugestellt.
Informationen der Stadt Chemnitz
Ausführliche Informationen, Antragsformulare und Aktuelles rund um das Thema Wohngeld finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Chemnitz über diesen Link